Sonstige Hinweise
Bitte beachten Sie die hier aufgeführten Hinweise, damit alle Gäste ihren Besuch in der Gartenschau genießen können.
Rauchverbot
Um sicherzustellen, dass jeder hier die prachtvolle Natur in vollen Zügen genießen kann, möchten wir Sie höflich darauf hinweisen, dass auf dem gesamten Areal ein striktes Rauchverbot gilt. Das Rauchen ist ausschließlich in den Gastronomiebereichen gestattet.
Die Gartenschau ist ein Ort der Erholung für Familien, Kinder und Naturliebhaber gleichermaßen. Das Rauchverbot unterstützt unsere Bemühungen, eine freundliche und gesunde Umgebung zu schaffen, in der jeder Besucher unbeschwert spazieren gehen, die Blütenpracht bewundern und frische Luft atmen kann. Es verhindert weiterhin auch zerstörende Brände in trockenen Zeiten.
Hundeverbot
Auf der Gartenschau Bad Lippspringe gilt ein Hundeverbot.
Das Gelände verfügt über einen begrenzten Raum, sodass Konflikte unter Hunden sowie zwischen Hundehaltern und Besuchern ohne Hund nicht vollständig vermeidbar sind. Gerade bei großen Menschenansammlungen können Hunde ängstlich und weniger berechenbar werden. Insbesondere liegt uns die Sicherheit der kleinen Besucher an den Spielpunkten am Herzen. Wir bitten alle Hundehalter um Verständnis. Ausgenommen sind Begleithunde von Menschen mit Behinderung.
Weitere Hinweise
Fundsachen
Leider finden wir immer wieder verlorene Gegenstände auf unserem Gelände. Die Fundsachen bewahren wir selbstverständlich auf. Wenn Sie bei Ihrem Besuch etwas verloren haben sollten, können Sie sich gern unter der Telefonnummer 05252 / 26260 melden.
Hochzeitsfotos
Gerne gewähren wir Hochzeitspaaren und ihrem Fotografen/ihrer Fotografin freien Eintritt, um Fotos im Gartenschau-Gelände zu machen. Eine Anmeldung ist mindestens zwei Tage zuvor unter der Telefonnummer 05252 / 26260 erforderlich. Die Hochzeitsgäste benötigen Eintrittskarten.
Fahrräder
Das Mitnehmen von Fahrrädern auf dem Gelände ist nicht gestattet. Wir danken für Ihr Verständnis!
Wegegebot
Im Wald herrscht striktes Wegegebot (Ausnahme: Ausstellungs-, Spiel- und Veranstaltungsbereiche). Innerhalb der Waldbereiche werden die Bäume nicht auf Ihre Verkehrssicherheit überprüft, sondern hier werden bewusst Totholzäste etc. an den Bäumen belassen. Ein Aufenthalt in diesen Bereichen ist daher untersagt.